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AGB

1 Für alle Arten der Lieferung und Leistung geltende Bestimmungen

1.1 Anwendungsbereich
1.1.1 Lieferungen und Leistungen durch Unterbichler erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”), sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden.
1.1.2 Der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen (insbesondere Einkaufsbedingungen) des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, unabhängig davon, ob diese zum Umfang von Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen oder ähnlichen Dokumenten gehören. Der Kunde verzichtet auf alle anderen Rechte, die es ihm ermöglichen würden, sich auf diese Geschäftsbedingungen zu berufen.
1.1.3 Dieses Dokument bildet zusammen mit allen anderen Dokumenten, die zwischen Unterbichler und dem Kunden vereinbart wurden, die ungeteilte und einzige Vereinbarung zwischen den Parteien, in Bezug auf die Lieferung von Waren und / oder Dienstleistungen durch Unterbichler an den Kunden. Durch diese Version der AGB werden alle früheren Versionen ersetzt, die von Unterbichler an den Kunden bekannt gemacht wurden.

1.2 Angebot / Vertragsabschluss
Angebote durch Unterbichler sind freibleibend. Für den Umfang der Liefer- und Leistungspflichten von Unterbichler ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung von Unterbichler maßgebend.

1.3 Preise / Preisänderungen
1.3.1 Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden, basieren alle Preise und Konditionen auf der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Unterbichler Preis- und Konditionenliste exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlicher Steuern und Abgaben.
1.3.2 Unterbichler ist berechtigt, dem Kunden neue Steuern und Abgaben in Rechnung zu stellen sowie die Preise gemäß der allgemeinen Kostenentwicklung auf Grundlage der Umsetzung neuer Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben anzupassen, die nach der Unterzeichnung dieses Vertrages in Kraft treten.
1.3.3 Unterbichler ist ferner berechtigt, die Kosten für die Installation, Kommissionierung und Entfernung der Unterbichler Behälter und Anlagen auf dem Gelände des Kunden in Rechnung zu stellen.
1.3.4 Sofern kein Festpreis für einen bestimmten Zeitraum genannt oder auf andere Weise schriftlich von Unterbichler vereinbart wurde, können alle Preise von Unterbichler an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden.
1.3.5 Unterbichler kauft einige Gase von anderen Lieferanten ein (Gase von Drittproduzenten). Unterbichler kann nach eigenem Ermessen den Preis der Gase von Drittproduzenten an die Preisentwicklung des Lieferanten anpassen, wenn sich der Preis ändert, der Unterbichler in Rechnung gestellt wird.

1.4 Zahlungsbedingungen
1.4.1 Zahlungen sind bis zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum zu bewirken, sofern es sich nicht um einen Barverkauf handelt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei Unterbichler an.
1.4.2 Unterbichler ist unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, bei Zahlungsrückstand die weitere Belieferung auszusetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind, und im Falle des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen. Wenn der Kunde auch nach der Zustellung geeigneter Zahlungserinnerungen weiterhin nicht für Waren oder Leistungen zahlt, ist Unterbichler berechtigt, den Vertrag unverzüglich aufzukündigen. An diesem Punkt werden sofort alle ausstehenden Beträge sowie die aufgelaufenen Zinsen und alle Kosten fällig, die Unterbichler im Zusammenhang mit der Vertragsaufkündigung und der Rückführung aller Behälter und Anlagen entstanden sind.
1.4.3 Der Kunde kann mit Forderungen gegen Unterbichler nur dann aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die den Vertrag zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher”).
1.4.4 Abbuchung durch Einzugsermächtigung ist die bevorzugte Rechnungs- und Zahlungsmethode von Unterbichler. In Fällen, in denen diese Methode möglich wäre, der Kunde sie jedoch ablehnt, kann Unterbichler weitere Gebühren in Rechnung stellen.
1.4.5 Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.

1.5 Lieferung
1.5.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab der jeweiligen Lieferstelle von Unterbichler oder dem Unterbichler Vertragsspartner, die Erfüllungsort ist und die Gefahr geht mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.
1.5.2 Für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung ist der Kunde bei Selbstabholung oder Abholung durch ein vom Kunden beauftragtes Transportunternehmen allein zuständig und verantwortlich. Wirkt Unterbichler dabei über die vertraglichen und gesetzlichen Pflichten hinaus mit, so handelt es sich hierbei um eine reine Gefälligkeit. Unterbichler übernimmt hierdurch nicht die Verantwortung für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung. Der Kunde stellt Unterbichler von Ansprüchen frei, die gegen Unterbichler insoweit wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- oder beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden.
1.5.3 Liefertermine dienen nur der Planung und sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.5.4 Sollte die Disposition über Datenfernübertragung erfolgen, wird der Kunde Unterbichler frühzeitig über geplante zukünftige Ereignisse, die Auswirkungen auf die bisher üblichen Abnahmemengen haben (wie Sonderschichten, Betriebsurlaub etc.) informieren.
1.5.5 Auch bei automatischer Belieferung per Tourenplanung oder Disposition über Datenfernübertragung von einem Telemetriesystem von Unterbichler ist der Kunde dafür verantwortlich, dass Stromversorgung und Telefondienste zum Telemetriesystem von Unterbichler funktionsfähig sind. Der Kunde ist bei einem Ausfall dieses Systems für die Bestandsüberwachung und die Auftragserteilung für Produktlieferungen verantwortlich. 1.5.6 Der Beginn des von Unterbichler angegebenen Lieferter
mins setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung des Liefertermins setzt weiterhin die Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. Unterbichler ist zu Teillieferungen berechtigt. Unterbichler ist außerdem berechtigt, ihre Lieferverpflichtung durch ein anderes Unternehmen erfüllen zu lassen.
1.5.7 Unter Anwendung der folgenden Ziffer 1.5.8 ist der Liefer- / Abholschein von Unterbichler ein zwingender Beweis für die Lieferung und Menge der gelieferten Waren.
1.5.8 Unterbichler ist nicht für Liefermängel verantwortlich, es sei denn, Unterbichler wurde innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung vom Kunden darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass es nicht möglich oder zumutbar war, Unterbichler innerhalb dieser Zeitperiode in Kenntnis zu setzen, und Unterbichler wurde vom Kunden in einem solchen Fall so schnell wie unter den Umständen möglich benachrichtigt, in jedem Fall innerhalb von 5 Arbeitstagen nachdem der Kunde Kenntnis von dem Vorfall erhalten hat oder es erwartet werden kann, dass er von dem Schadensfall Kenntnis erhalten hat. Wenn im Vertrag eine förmliche Abnahmeprüfung für Lieferungen vereinbart wurde, gilt diese Ziffer 1.5.8 nicht für solche Lieferungen, und die Annahme der Lieferung durch den Kunden wird mit erfolgreich durchgeführter Abnahmeprüfung unterstellt.
1.5.9 Wenn Unterbichler im Einklang mit Ziffer 1.5.8 über Defizite, Verluste, Schäden oder sonstige Diskrepanzen bei den Lieferungen in Kenntnis gesetzt wurde, kann Unterbichler nach eigenem Ermessen die Defizite, Verluste, Schäden oder Diskrepanzen durch kostenfreie Nachlieferungen oder Kostenerstattung oder einen entsprechenden Preisnachlass für die Lieferung beheben.
1.5.10 Wenn die Lieferung nicht vollständig aufgrund einer Handlung oder Unterlassung durch den Kunden erfolgen kann, werden solche Lieferungen als geliefert erachtet, und Unterbichler ist berechtigt, die Kosten für abgebrochene Lieferungen oder Teillieferungen sowie die Lagerung der Waren bis zur Lieferung in Rechnung zu stellen.


1.5.11 Wenn die vollständige Abholung aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Kunden nicht erfolgen kann, ist Unterbichler berechtigt, Kosten für die vergebliche Fahrt oder Teilabholung in Rechnung zu stellen.

1.6 Mängelrechte
1.6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert Unterbichler Ware handelsüblicher Qualität. Sofern nicht der Kunde Verbraucher ist, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei Kunden, die Verbraucher sind, verjähren die Mängelansprüche nach 24 Monaten. Weisen gelieferte Gase in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von einem die Verjährungsfrist für Mängelrechte unterschreitenden Zeitraum auf, so leistet Unterbichler abweichend von Satz 1 und 2 Gewähr nur für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gases.
1.6.2 Soweit die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 1.6 die gesetzlichen Mängelrechte einschränken, finden sie keine Anwendung, falls Unterbichler den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
1.6.3 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Unterbichler gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde seinem Abnehmer nicht vertraglich über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Mängelrechte zugestanden hat.
1.6.4 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kunden infolge von Mängeln der Lieferung und Leistung unterliegt den Beschränkungen der nachfolgenden Ziffer 1.7.
1.6.5 Die Behälter und Anlagen von Unterbichler entsprechen allen technischen Spezifikationen von Unterbichler sowie den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
1.6.6 Unterbichler garantiert nicht, dass die gelieferten Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Zweck oder Prozess geeignet sind.

1.7 Schadensersatzansprüche
1.7.1 Unterbichler haftet gemäß dieser Klausel 1.7 und, wenn der Vertrag die Inspektion und Wartung von kundeneigener Hardware und den Verkauf von Hardware durch Unterbichler mitumfaßt, gemäß den anwendbaren Bedingungen. Außer wie in dieser Klausel 1.7 festgelegt, haftet Unterbichler, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht für Verluste oder Schäden, insbesondere nicht für Umsatzeinbußen, entgangene Gewinne und Einsparungen, Nutzungsausfälle, Schäden materieller und immaterieller Art oder Einbußen sowie Folge- oder mittelbare Schäden. Nichts in diesem Vertrag kann jedoch als Beschränkung oder Ausschluss der Haftung von Unterbichler für Schäden ausgelegt werden, die durch Betrug oder arglistige Täuschung entstehen.
1.7.2 Unterbichler übernimmt die Haftung bei Todesfällen oder Verletzungen von Personen, vorausgesetzt diese wurden durch schuldhaftes Handeln von Unterbichler verursacht.
1.7.3 Unterbichler haftet für Sachschäden, wenn die Schäden durch die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten durch Unterbichler verursacht wurden. Dabei ist die Haftung von Unterbichler auf 250.000 Euro pro Vorfall oder eine Reihe von miteinander verbundenen Vorfällen begrenzt. Alle anderen Folgeschäden, die durch einen Sachschaden verursacht wurden, werden durch Ziffer 1.7.4 begrenzt.
1.7.4 Unterbichler haftet (zusätzlich und unabhängig von der Haftung unter Ziffer 1.7.3) für Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden, die durch die schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch Unterbichler entstehen, wie folgt:
(i) die durch die Lieferung von fehlerhaftem Gas durch Unterbichler verursacht wurden, bis zu einer Höhe von 5.000 Euro für jeden einzelnen Vorfall, oder, falls höher, mit 25 % des von Unterbichler antizipierten monatlichen Umsatzes unter diesem Vertrag für einen Vorfall;
(ii) die durch Verzögerungen oder das Unvermögen von Unterbichler bei der Lieferung von Gas entstehen, bis zu einem Betrag, der dem Preis von Unterbichler für das Gas entspricht, das Unterbichler nicht liefern konnte, oder, falls höher, mit 25 % des von Unterbichler antizipierten monatlichen Umsatzes zum Zeitpunkt des Vorfalls unter diesem Vertrag für einen Vorfall; oder
(iii) die durch die Bereitstellung einer technischen Beratung oder einer Schulung durch Unterbichler gegen Entrichtung einer bestimmten Gebühr verursacht wurden, bis zur Höhe des Betrags der Gebühr, die für eine solche Beratung oder eine solche Schulung entrichtet wurde.
1.7.5 Die oben festgelegten Bestimmungen implizieren keine Änderung in der Beweislast zum Nachteil von Unterbichler.

1.8 Höhere Gewalt
1.8.1 Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung, außergewöhnliche Verkehrs- und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden, die nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Vorlieferanten sowie sonstige unverschuldete Betriebsstörungen befreien Unterbichler für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.
1.8.2 Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Unterlieferanten eintreten.

1.9 Eigentumsvorbehalt
1.9.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von Unterbichler. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Unterbichler berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Unterbichler liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
1.9.2 Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.
1.9.3 Pfändungen, Beschlagnahmen und jede andere Beeinträchtigung der von Unterbichler unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sowie der dem Kunden von Unterbichler mietweise zur Verfügung gestellten Anlagen und Gegenstände durch Dritte sind Unterbichler unverzüglich anzuzeigen, damit Unterbichler Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Unterbichler die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Unterbichler entstandenen Ausfall.

1.10 Vorschriften / Sicherheitsbestimmungen / technische Beratung und Schulung
1.10.1 Bei der Lieferung von Gasen hat der Kunde die für den Umgang mit Gasen maßgebenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung, die arzneimittelrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften einschließlich der entsprechenden Ausführungsbestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
1.10.2 Technische Beratung oder Schulungen, die Unterbichler dem Kunden zur Verfügung stellt, werden gemäß Treu und Glauben und den geltenden Gesetzen am Tag der Vorbereitung auf Grundlage der Informationen, die der Kunde an Unterbichler gegeben hat, vorbereitet und durchgeführt. Unterbichler ist nicht für nachfolgende Gesetzesänderungen verantwortlich, die sich auf die technische Beratung oder Schulung auswirken, und Unterbichler übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er Fakten oder Umstände nicht offen gelegt hat, die zur Vorbereitung der technischen Beratung oder Schulung benötigt wurden.
1.10.3 In Fällen, in denen Unterbichler zu dem Schluss kommt, dass die Lieferung von Waren und Leistungen an den Kunden unsicher sei, kann Unterbichler die eigenen vertragsmäßigen Verpflichtungen, Waren und Leistungen zu liefern, aussetzen, bis das Sicherheitsproblem vom Kunden behoben wurde.

1.11 Chargenrückverfolgbarkeit
Falls der Kunde die Gase nicht selber verbraucht, verpflichtet er sich, für Gase, die einer gesetzlichen Pflicht zur Chargenrückverfolgbarkeit unterliegen (beispielsweise medizinische Gase oder Lebensmittelgase) die Verwendung der Gase mit vollständiger Chargennummer je Flasche (Behälter) zu dokumentieren, die Verwendungsnachweise mit vollständiger Chargennummer je Flasche (Behälter) aufzubewahren und auf Verlangen unverzüglich an Unterbichler herauszugeben.


1.12 E-Commerce
1.12.1 Wenn der Kunde Produkte oder Leistungen von Unterbichler über eine Webseite oder einen anderen E-Commerce-Prozess von Unterbichler erwirbt, gelten auch die folgenden Vereinbarungen:
1.12.2 Der Kunde ist für die Sicherheit seines Kennworts verantwortlich und erkennt an, dass Einkäufe für ihn verbindlich sind, die eine beliebige Person unter Verwendung seines Kennworts tätigt.
1.12.3 Sofern keine anderen Anweisungen durch den Kunden vorliegen, wird jedes Mal, wenn der Kunde eine Bestellung tätigt, Unterbichler angewiesen, diese Bestellung zu verarbeiten (einschließlich der Bezahlung für diese Bestellung) gemäß den Details, die der Kunde zuletzt bei Unterbichler registriert hat.
1.12.4 Unterbichler und seine Zulieferer haben alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass alle Webseiten und Zugangsstellen sicher sind; Unterbichler lehnt jedoch jede Haftung bei einem Missbrauch der Informationen ab, die auf diese Webseiten und / oder Zugangsstellen bzw. von diesen Webseiten und / oder Zugangsstellen übertragen wurden, durch eine Partei, bei der es sich nicht um einen Mitarbeiter von Unterbichler handelt. Der Kunde stimmt der Verwendung von Cookies durch Unterbichler über die Webseite des Kunden oder andere E-Commerce-Prozesse zu.

1.13 Datenschutz
1.13.1 Die Datenschutzgesetzgebung beinhaltet Verpflichtungen, die die Nutzer von personenbezogenen Daten erfüllen müssen und legt die Prinzipien für die Nutzung dieser Daten fest. Unter personenbezogenen Daten werden alle Informationen verstanden, die ein lebendes Individuum betreffen, das über die Daten identifiziert werden kann.
1.13.2 Unterbichler verwendet die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten, auf die folgende Weise:
(i) um die vereinbarten Waren und Leistungen zu liefern sowie zur Rechnungserstellung, Kontowartung, Bestandsführung, statistischen Auswertung und internem Berichtswesen und zu Forschungszwecken. Dabei kann es vorkommen, dass die personenbezogenen Daten an für Unterbichler tätige Datenverarbeitung-seinrichtungen und an andere Unternehmen innerhalb des Unternehmensverbunds der Linde Group offengelegt werden, deren Namen auf der Internetseite von Linde aufgeführt sind;
(ii) um Bonitätsprüfungen einzuholen und zum Zweck der Forderungseinziehung und Missbrauchs-Prävention. Im Rahmen dieser Tätigkeiten können die personenbezogenen Daten an lizenzierte Wirtschaftsinformationsdienste, Inkassodienste und Rechtsanwälte weitergegeben werden. Die Wirtschaftsinformationsdienste legen Datensätze aus den personenbezogenen Daten an, die sie von Unterbichler erhalten und pflegen diese. Diese Daten können von Kreditgebern bei der Entscheidungsfindung für zukünftige Kreditanträge herangezogen werden, und (iii) gelegentlich, um den Kunden über andere Waren und Leistungen zu informieren, an denen laut Ansicht von Unterbichler, der Kunde interessiert sein könnte.
1.13.3 Unterbichler stellt die personenbezogenen Daten auch Regierungsbehörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Dritten zur Verfügung, wenn Unterbichler nach Treu und Glauben davon überzeugt ist, dies sei vom Gesetz her erforderlich oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus macht Unterbichler die personenbezogenen Daten Dritten zugänglich, wenn Unterbichler vom Kunden dazu ermächtigt wurde.

1.14 Abtretungsverbot / Rechtsnachfolge
1.14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten.
1.14.2 Die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über. Der Kunde ist verpflichtet, Unterbichler jede Änderung, insbesondere die seiner Rechtsform oder Firmenbezeichnung, unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.

1.15 Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

1.16 Gerichtsstand / Anwendbares Recht
1.16.1 Gerichtsstand ist München, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.
1.16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

2 Sondervorschriften für die Überlassung von Behältern und Paletten

2.1 Mietzahlung
2.1.1 Behälter und Paletten, die Unterbichler dem Kunden überlässt, werden ausschließlich vermietet und nicht verkauft. Die Behälter und Paletten werden dem Kunden nur zur Entnahme der von Unterbichler gelieferten Gasfüllung überlassen. Jede andere Benutzung ist – insbesondere aus Sicherheitsgründen – streng untersagt. Eine Weitergabe an Dritte oder erneute Befüllung durch einen anderen Lieferanten als Unterbichler ist unter Anwendung von Ziffer 2.1.2 nicht gestattet. Die Unterschrift des Kunden auf dem Lieferbeleg erfolgt gleichzeitig zum Zeichen des Abschlusses des Mietvertrags für die Behälter und Paletten.
2.1.2 Wenn der Kunde eine Übereinkunft geschlossen hat, dass Gas, Behälter, Anlagen oder Leistungen an eine andere Person geliefert werden, bei der es sich nicht um eine Vertragspartei handelt, muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass diese Person einwilligt, an die Bedingungen dieses Vertrags in derselben Weise gebunden zu sein, als handele es sich um eine Vertragspartei. Wenn der Kunde dies versäumt oder die Vertragsverpflichtungen nicht von dieser Person erfüllt werden, dann stellt der Kunde Unterbichler von allen Konsequenzen (einschließlich von Ansprüchen, die eine solche Person stellen könnte, wenn es sich um eine Vertragspartei handeln würde) frei.
2.1.3 Die Höhe der Miete richtet sich nach den jeweils mit dem Kunden vereinbarten Sätzen. Die mietweise überlassenen Behälter und Paletten hat der Kunde nach der Entleerung unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr an Unterbichler zurückzugeben.
2.1.4 Die Rückgabe erfolgt gegen Quittierung. Der Kunde kann den Nachweis der Rückgabe nur durch Vorlage einer schriftlichen Quittierung erbringen. Zurückgegebene Behälter und Paletten werden nur dem Kunden gutgeschrieben, der die Behälter und Paletten bezogen hat. Dies gilt auch bei der Rückführung durch Dritte.
2.1.5 Die in der Mietrechnung / dem Behälter-Kontoauszug ausgewiesenen Bestände an Behältern und Paletten beim Kunden hat dieser auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Rechnung / des Kontoauszugs bei Unterbichler zu erheben, andernfalls gelten die ausgewiesenen Bestände als vom Kunden anerkannt. Die Rechnung / der Kontoauszug hat die Wirkung einer Saldenbestätigung. Unterbichler weist den Kunden in der Rechnung / auf dem Kontoauszug auf die Wirkung des Fristablaufs hin. 2.1.6 Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht an den Behältern und Paletten.

2.2 Verlust / Beschädigung / Haftung / Verschmutzung
2.2.1 Der Kunde haftet für Verlust oder eine über die übliche Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgehende Beschädigung der ihm überlassenen Behälter, Paletten und Hardware. Bei Verlust, Untergang oder irreparabler Beschädigung der Behälter, Paletten und Hardware oder einer Beschädigung, ist Unterbichler berechtigt, Schadensersatz vom Kunden zu verlangen.
2.2.2 Behälter, die mit Restdruckventilen ausgestattet sind, müssen mit Restdruck zurückgegeben werden. Bei Nichtbeachtung kann Unterbichler eine Sicherheitsgebühr als Kompensation für die Kosten berechnen, die erforderlich sind, damit der Behälter gefahrlos wieder befüllt werden kann. Restgas in den zurück- gegebenen Behältern wird nicht an den Kunden rückvergütet. Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die durch die Entfernung oder Beschädigung der Behälterkennzeichnung verursacht werden.


2.2.3 Grundsätzlich gelten für die Ersatzbeschaffung von Behältern und Paletten folgende Preise: Unterbichler Flasche für technische, medizinische und
Lebensmittel-Gase EUR 385,00  pro Flasche
Unterbichler Palette EUR 650,00 pro Palette
Unterbichler Trockeneisbox EUR 3.300,00  pro Box
Die Preise sind ab dem 1. April 2011 gültig, Änderungen vorbehalten.

2.3 Sicherheitsleistungen
Unterbichler ist berechtigt, nach eigenem Ermessen für die dem Kunden überlassenen Behälter und Paletten nach den jeweils gültigen Sätzen, eine verzinsliche Sicherheitsleistung zu verlangen,
a) wenn eine solche Sicherheitsleistung – insbesondere bei Neukunden
– bei Vertragsabschluss vereinbart wurde,
b) wenn der Kunde mit der Miete mindestens zwei Monate lang in Verzug geraten ist,
c) wenn der Kunde seiner Rückgabeverpflichtung nicht nachkommt,
d) wenn der Kunde seine Vertragspflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt.
Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt nach Rückgabe der Behälter und Paletten an Unterbichler abzüglich der oben unter Ziffer 2.2 beschriebenen Belastungen.

2.4 Sicherheit
Sind Behälter und Paletten dem Anschein nach defekt, dürfen sie nicht verwendet werden. Unterbichler ist unverzüglich über die Art des Defekts zu unterrichten, und die beanstandeten Behälter und Paletten sind umgehend an Unterbichler zurückzugeben.

2.5 Kundenbehälter
2.5.1 An der Lieferstelle eingehende eigene Behälter des Kunden werden nach Kundenauftrag gefüllt. Soweit Unterbichler nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist, an Kundenbehältern TÜV-Abnahmen oder sonstige Prüfungen durchführen zu lassen oder Änderungen vorzunehmen, ist der Kunde verpflichtet, Unterbichler die erbrachten Leistungen auch ohne entsprechenden Auftrag zu bezahlen.
2.5.2 Der Füllauftrag kommt mit der Unterzeichnung des Leergutlieferscheins durch den Kunden zu Stande. Unterbichler ist berechtigt, nach Erfüllung des Füllauftrages ihre Leistung in Rechnung zu stellen.

Stand: April 2011